DATENSCHUTZVERSTOSS! So schnell kann´s gehen

Abmahnungen von Privatpersonen als GefahrenQuelle

Liebe Leser,

Gefahren durch Abmahnanwälte, die gezielt nach nicht rechtskonformen Webseiten im Internet Ausschau halten, ist inzwischen in der Alltagswahrnehmung normal geworden. Hier ist nun ein besorgniserregender Wandel aufgetreten. Wir Informieren Sie an dieser Stelle, worum es sich genau handelt und wie Sie sich schützen können.

Die von den Abmahnanwälten vorgelegte Praxis wird in stark steigender Zahl durch Privatpersonen übernommen. In unserem Beispiel heute mal rausgepickt Herr Loris Bachert.

Worum geht es und wo genau liegen die Gefahren?

Aktuell hat sich Herr Loris Bachert zum Ziel gesetzt, regelmäßig Schreiben bezüglich Datenschutzverstößen verbunden mit einer Unterlassungserklärung an eine Vielzahl von Unternehmen bzw. Webseitenbetreiber zu versenden. Überwiegend betroffen sind mittelständische Unternehmen und Selbstständige, die sich weitestgehend selbst um Ihren Datenschutz und den Betrieb Ihrer Webseiten kümmern.

Wo liegt das Problem?

Das Problem ist das Laden der Schriften (oder auch anderer Google Dienste) lange vor dem Akzeptieren von Cookies oder dem Lesen der Datenschutzerklärung. Schon bei Aufruf einer Website werden u.a. IP-Adressen, Browser, und andere Daten an Google übermittelt und parallel dazu Google Fonts oder andere Google Dienste geladen.
Diese übermittelten Informationen könnten – so Herrn Bacherts Argument – von Google bereits genutzt werden, um bestimmte Querverweise und Eingrenzung seiner Person (also seinem digitalen Fingerabdruck) und somit personenbezogenen Daten herzustellen.

Das grundsätzliche Problem hier ist, dass zum Zeitpunkt des erstmaligen Besuchs einer Website – noch vor Akzeptanz der Cookie-Meldung – diesbezüglich noch keinerlei Einverständniserklärung oder Informationen hierüber an den User erfolgt sind. Dies würde einem User erst nach Lesen einer Datenschutzerklärung klar. Und genau hier setzen solche Personen mit Zuhilfenahme von selbstgeschriebener Software an, um möglichst schnell und viele Webseiten ins Fadenkreuz Ihres Wirkens zu bekommen.

Sie haben eine Abmahnung bekommen? Was ist nun zu tun?

Grundsätzlich sind diese Schreiben ernst zu nehmen -im Besonderen die im Schreiben bereits enthaltene Aufforderung zu Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Es empfiehlt sich auf jeden Fall einen Anwalt hinzuzuziehen. Nehmen Sie derartige Schreiben keinesfalls auf die leichte Schulter- im schlimmsten Falle kann das sehr teuer werden. Unterschreiben Sie diese allerdings auch nicht leichtfertig und ohne weitere juristische Prüfung. Gerade bezüglich der Strafzahlung in einer solchen Abmahnung lässt sich diese mit juristischer Unterstützung ggf. in modifizierter Form annehmen.

Beispiel: Unterlassung: JA! Strafzahlung: NEIN!

Auf der technischen Ebene sollten sie dafür sorgen, dass Dienste von Drittanbietern datenschutzkonform in Ihrer Webseite eingebunden sind und nicht geladen werden, bevor eine Nutzung dieser Dienste zugestimmt wurde.

VORSICHT!
Beachten Sie, dass Ihre Bemühungen zur datenschutzkonformen Umsetzung der Webseite jederzeit durch Updates oder Änderungen (auch automatisch im Hintergrund) ungeschehen gemacht werden können.

Vorbeugung:

Diese Fälle, wie am Beispiel des Herrn Bachert dargestellt, zeigen, dass bereits Privatpersonen unangenehme Verfahren initiieren können. Eine sich aber nur langsam durchsetzende Möglichkeit ist es, u.a. Google Fonts lokal auf dem Server vorzuhalten und ein Nachladen von Google somit überflüssig zu machen, oder auf den Einsatz von Google Fonts zu verzichten.

Aber alle weiteren, ähnlichen Google Dienste sind – beim Einsatz auf einer Website – theoretisch in diesem Sinn angreifbar und müssen datenschutzkonform eingebunden werden.

Grundsätzlich gilt es jede noch so kleine Anpassung einer Website auch einer DSGVO-Prüfung zu unterziehen. Mit vollautomatisierten Softwarelösungen ist dies heutzutage ohne weiteres möglich.

Mit unserem DSGVO Web-Guard sorgen wir für dauerhafte DSGVO-Konformität und das vollautomatisch. Mithilfe eines DSGVO-Scans, 24/7 Monitoring, einer automatisierten Cookie Consent Lösung und einer sich selbst anpassenden Datenschutzerklärung aus einer Hand für Ihre Webseite können Sie sich entspannt zurücklehnen.
Egal ob Google Fonts, Maps oder andere Dienste auf Ihrer Webseite, unser DSGVO Web-Guard übersieht nichts!

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