Ein aktuelles Update zu Corona
im Unternehmen aus Datenschutzsicht.

Tipps zum Umgang mit Covid19 in Ihrem Unternehmen!

DSGVO Covid19

Liebe Kunden,
liebe Leser,

die nächste Corona Welle rollt und zieht Inzidenzen hinter sich her, die wir in Deutschland die gesamte Pandemie über nicht gesehen haben. Jeden Tag wird ein neuer Rekord gebrochen. Viele Unternehmer und Personalverantwortliche stehen vor der Herausforderung, mit diesen hohen Zahlen umzugehen, da anstelle des Lockdowns das Geschäft inzwischen weitergehen darf.

Wir beraten unsere Kunden und gerne auch Sie umfassend zum richtigen datenschutzrechtlichen Umgang mit diesen sensiblen Informationen Ihrer Mitarbeiter.

Wir haben ein paar häufig gestellte Fragen unserer Kunden aus Datenschutzsicht beleuchtet und beantwortet. Einen kleinen Auszug der am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie nachfolgend aufgelistet:

  1. Wie geht man mit dem Impfstatus von Mitarbeitern um? Darf der Impfstatus eines Mitarbeiters erfasst werden? Falls ja, wie?

    Grundsätzlich gilt: NEIN!

    Der Impfstatus von Mitarbeitern darf nicht erfasst oder betrieblich intern verarbeitet werden. Ausnahmen gelten im Gesundheitsbereich und den körpernahen Dienstleistungen.
    Die gängigen Mittel, wie z.B. freiwillige und informierte Einwilligung sind selbstverständlich immer anwendbar.
    Setzen Sie Mitarbeiter bei Kunden ein und diese möchten den Impfstatus Ihrer Mitarbeiter erfassen, tun diese das ganz auf eigenes Risiko. Am besten aber immer mit einem klar definierten Interesse und mit dem Einverständnis des Mitarbeiters.

  2. Wie gehe ich als Unternehmer mit der Datenerfassung um, die im Auftrag des Kunden bei Besuchern vorgenommen wird?

    Je nach Konstellation handelt es sich hier entweder um eine weisungsgebundene Tätigkeit, die eine Auftrags-Verarbeitung-Vereinbarung erforderlich macht, oder um gemeinsame Verantwortlichkeit (z.B. bei Arbeitnehmerüberlassung), bei der dann eine entsprechende Vereinbarung zwischen den beteiligten Verantwortlichen getroffen werden muss.

  3. Darf mein Kunde von mir verlangen nur Mitarbeiter bei sich einzusetzen, die der 2G-Regel entsprechen würden?

    Grundsätzlich gilt: Hat der Kunde selbst keine rechtliche Anforderung nur 2G Kräfte einzusetzen, kann er dies auch nicht von Ihnen verlangen. Ausnahme hierbei: Sie haben mit dem Kunden im Vorfeld eine anderslautende vertragliche Regelung getroffen, oder der Gesetzgeber hat einheitliche Regelungen hierzu definiert.

  4. Wer stellt die Corona (Covid19) Tests für Mitarbeiter und trägt die Kosten?

    Diese Frage knapp zusammengefasst: Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern die Tests anbieten und auch die Kosten für diese tragen (ggf. inkl. Anlernen von Mitarbeitern, die diese Tests dann durchführen dürfen). Dies kann auch durch ein von Ihnen beauftragten Corona-Test-Dienstleister (Covid19) erfolgen. Die Häufigkeit der Testung liegt bei 2x pro Woche und betroffenen Mitarbeitern.

Dies ist, wie gesagt, nur ein kleiner Auszug der Fragen, denen sich unsere Kunden aktuell ausgesetzt sehen, und bezieht sich auf den Stand der Regelungen mit Gültigkeit zwischen 11. und 15. November 2021. Selbstverständlich können sich diese Regelungen ändern und damit auch die Antworten auf die hier genannten Fragen.

Stehen Sie auch vor solchen oder ähnlichen Fragen? Sind Sie nicht sicher, wie Sie die aktuellen Anforderungen an Ihr Unternehmen DSGVO konform umsetzen sollen?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, was zu tun ist, und liefern Ihnen komfortable, leicht zu nutzende Lösungen.

Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

Sollten Sie an dieser Stelle noch Fragen haben oder weiterführende Informationen benötigen, können Sie uns wie gewohnt auch gerne persönlich, per Mail oder über unser Kontaktformular erreichen.

Ihr Team der Compliant Business Solutions GmbH

Betrugsmasche aus dem Internet
DSGVO

Warnung vor neuer Betrugsmasche im Internet!

aus gegebenem Anlass möchten wir heute vor einer weiteren Betrugsmasche aus dem Internet warnen. Aktuell stark im Umlauf folgendes Szenario:

Sie erhalten eine Mail direkt oder über die Kontaktmöglichkeiten Ihrer Webseite. In dieser Mail werden Sie darüber informiert, dass Ihre Seite gehacked wurde und Ihre Datenbank, Emails etc. Extrahiert worden sind.

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